Öffnungszeiten
Eintrittspreise
Badelandschaft Saunalandschaft
Montag 14:00 - 21:00 14:00 - 21:00
Dienstag 09:00 - 22:00 09:00 - 22:00
Mittwoch 07:00 - 22:00 09:00 - 22:00
Donnerstag 09:00 - 22:00 09:00 - 22:00
Freitag 09:00 - 22:00 09:00 - 22:00
Samstag 09:00 - 22:00 09:00 - 22:00
Sonntag 09:00 - 20:00 09:00 - 20:00

Badelandschaft

  1,5 Stunden 3 Stunden gesamter Tag
Erwachsene 4,00 € 4,50 € 6,00 €
Ermäßigt* 2,50 € 3,00 € 4,50 €

 

Familientageskarte (max. 2 Erwachsene und 3 Kinder): 13,00 €

*ermäßigt werden: 4-16 Jährige, Schüler und Studenten bis 28 Jahre, Bufdis (Bundesfreiwilligendienst) und FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), Schwerbehinderte ab 50%. Ermäßigungen gelten nur für die Badelandschaft. Kinder unter 4 Jahren haben freien Eintritt.

 

Saunalandschaft

  4 Stunden Tageskarte
Einheitspreis 18,00€ 20,00€

 

Bitte beachten:

Dienstags ist Damensauna im Freizeitbad Jurawell!

An gesetzlichen Feiertagen, falls nicht anderes angegeben, gelten die Öffnungszeiten für Sonn- und Feiertage. Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsschluss, die Badezeit endet 30 Minuten vor Betriebsschluss. Leider ist derzeit keine Zahlung mittels Girocard ("EC-Karte") vor Ort möglich!

Saunaordnung

§ 1 Allgemeines

1. Für die Benutzung des Freizeitbades Jurawell ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für die Saunalandschaft gilt dazu ergänzend diese Saunaordnung.

2. Damit sich alle Saunagäste im Freizeitbad Jurawell wohlfühlen sowie Sicherheit, Ruhe und Erholung finden, muss die Saunaordnung anerkannt und befolgt werden. Die Saunaordnung soll jedem Besucher eine funktionell richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen, sowie der Gesundheitsförderung dienen. Wir bitten unsere Gäste daher, während des Besuchs auf Kinder und andere Saunagäste zu achten und Verstöße gegen die Saunaordnung dem Aufsichtspersonal zu melden.

3. Das Betreten der Saunalandschaft ist nur mit gültigem Papierticket zulässig. Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen.

4. Die Saunalandschaft gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen, des Tauchbeckens und des Eisraumes haben ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen.

5. Die Saunen dürfen Kinder ab dem 5. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunalandschaft nur in Begleitung­ der Eltern bzw. einer Begleitperson gestattet. Diesen obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Diese ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtspersonen in einem anderen Bereich aufhalten, als die zu beaufsichtigenden Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Personal des Freizeitbades Jurawell übertragen werden.

6. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider in der Saunalandschaft ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen Wertschließfächer in der Badelandschaft zur Verfügung, in den Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Gegenstände vor dem Saunieren abgelegt werden können. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände schädigen können. Es kann zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen. Eine Haftung des Betreibers für solche Schäden ist ausgeschlossen.

 

§ 2 Gesundheitliche Empfehlungen

1. Voraussetzung für den Besuch der Sauna im Freizeitbad Jurawell ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt, auch wenn sämtliche Sauna- und Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen, damit der Gast selbst und andere Saunagäste nicht gefährdet werden. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an seinen Arzt zu verweisen bzw. in Notfällen sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.

2. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:

- Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z.B.: Grippe),

- akuten entzündlichen Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, u.a.),

- akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose,

- bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,

- bei bekannten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems nur nach Zustimmung des behandelnden

  Arztes, jedoch Vorsicht bei der Benutzung des Tauchbeckens und des Eisraumes – hier besteht die

  Gefahr des plötzlichen Bluthochdruckes bzw. von deutlichen Blutdruckschwankungen!

- Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie),

- in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall,

- Venenentzündungen,

- schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität,

- entzündliche Hautkrankheiten und Ekzeme,

- Geschlechtskrankheiten,

- schwere Nierenerkrankungen sowie

- Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen,

  Medikamente).

Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren!

3. Während des  Saunaaufenthalts empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.

 

§ 3 Aufsicht

1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.

2. Das Saunapersonal ist befugt, Personen aus der Saunalandschaft zu verweisen, die

- die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,

- trotz Ermahnung gegen die Bestimmung der Saunaordnung verstoßen,

- andere Personen belästigen und/oder

- unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente).

Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

3. Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zur Sauna des Freizeitbades Jurawell teilweise oder ganz untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus der Saunalandschaft wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

§ 4 Sauberkeit und Hygiene

1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen, des Tauchbeckens und des Eisraumes im Vorreinigungsraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.

2. Vor der Benutzung des Tauchbeckens und des Eisraumes ist der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.

3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen, des Tauchbeckens und des Eisraumes ist untersagt.

4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben u. ä. sind im Bade-, Sauna-, Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.

5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Da es sich bei den Abkühlduschen in der Saunalandschaft nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch hier die Verwendung von Seife oder Shampoo untersagt.

 

§ 5 Verhalten in der Sauna

1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Saunagenuss aller Badegäste zuwiderläuft.

2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras, Fotohandys u. ä. ist nicht gestattet.

3. Nicht gestattet sind u.a.:

- das Durchführen von eigenen Aufgüssen,

- das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern, etc.),

- das Benutzen von Mobiltelefonen,

- das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme des im Außenbereich vorgesehenen Platzes

  (Raucherecke),

- Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,

- die Mitnahme von Glasgegenständen in die gesamte Saunalandschaft,

- das Ausspucken auf den Boden oder in das Tauchbecken und

- das Mitbringen von Tieren.

4. Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass vor, während und nach dem Saunabesuch im Freizeitbad Jurawell keine berauschenden Mittel (z.B. Drogen, Medikamente) einzunehmen sind.

5. Saunagäste, die sich im Bereich des Bistro-Café bzw. an den Tischen aufhalten, werden aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Gäste gebeten, einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes trockenes Saunatuch zu tragen.

6. Unterhaltungen sind auf das erforderliche Minimum zu reduzieren –  aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Insbesondere in den Saunakabinen sowie sämtlichen Liege- und Ruhebereichen sind Unterhaltungen aus Rücksicht auf andere Gäste zu unterlassen.

 

§ 6 Verhalten in den Saunakabinen

1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in der Saunakabine oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt. Aus brandtechnischen Gründen dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen keine Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden.

2. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an allen Einrichtungen der Saunakabinen. Die Benutzung der Notruftaste ist nur für den Ernstfall gestattet.

3. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen.

4. Die Kabinen sind unbekleidet und barfuß zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.

5. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.

6. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt. Aufgüsse auf den Öfen werden grundsätzlich nur vom Personal durchgeführt. Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen.

7. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

8. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierten Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.

9. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u. ä. ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

 

§ 8 Verhalten im Außenbereich

1. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.

2. Beim Atmen im Freiluftbereich ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.

3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.

 

§ 9 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

1. Die Benutzung des Kneippschlauches, der Kübeldusche und der Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Personals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten Wassergusses ist gefährlich und darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.

2. Vor Benutzung des Tauchbeckens ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden. Ebenso ist das Planschen und Tauchen im Tauchbecken untersagt.

3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens nicht angewendet werden.

4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.

5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung zur Fußreinigung ist untersagt.

 

§  10 Verhalten im Liege- und Ruhebereich

1. In Ruheräumen ist ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten unerlässlich. Es ist alles zu unterlassen, was die übrigen Badegäste stören könnte. In dem sich im Außenbereich befindlichen absoluten Ruheraum ist zudem folgendes untersagt:

- das Verzehren von Speisen und Getränken sowie das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern

  und anderen Druckschriften,

- das Nutzen von elektronischen Geräten,

- Unterhaltungen und andere ruhestörenden Aktivitäten sowie

- die Mitnahme von Taschen und ähnlichem.

2. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung von Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und körpergroßen Textilien (z. B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.

3. Das Reservieren von Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche z. Zt. nicht genutzt werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf Liegen durch den Saunagast besteht nicht.

4. Das Saunapersonal ist berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.

 

§ 11 Verhalten im Eisraum

1.  Vor Betreten des Eisraumes ist der Körper von Schweiß zu reinigen.

2.  Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen hat das Abreiben der Haut mit Eis nach dem Saunabad ausschließlich im Eisraum zu erfolgen. Das Abreiben der Haut mit Eis außerhalb des Eisraumes ist untersagt.

3. Die Verwendung von Eis zu anderen Zwecken als das Abreiben der Haut ist nicht gestattet.

4. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Eisraumes nicht angewendet werden.

 

§ 12 Allgemeines Verhalten

Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.

 

§ 13 Wünsche, Beschwerden und Anregungen

Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

 

§ 14 Ausnahmen

Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.

 

§ 15 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Saunaordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.